Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat zum Ziel, Reibungsverluste zu minimieren und effektives Arbeiten möglich zu machen.
Nach Überarbeitung des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 5 und 6 ArbSchG) besteht für Unternehmen seit Oktober 2013 die arbeitsschutzrechtliche Pflicht, die psychische Gefährdung von Arbeitsplätzen zu analysieren und ggf. ermittelte Problemlagen zu verändern.
Neben körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz, bspw. hervorgerufen durch schlechte Ergonomie, Dämpfe oder Lärm, können Arbeitsbedingungen auch psychisch belastend sein, z. B. durch einen hohen Zeit- und Termindruck, unzureichende Einarbeitung, Informationsüberflutung, Streit mit Kollegen / Vorgesetzten usw.
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission verursacht arbeitsbedingter Stress in der EU jährliche Kosten in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro. Neben reduzierter Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sind in Untersuchungen vermehrt Rückenschmerzen als Ursache psychischer Belastung nachgewiesen worden. Ferner kann Dauerstress die Wahrscheinlichkeit für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darm-Geschwüren und Tinnitus erhöhen.
Fakt ist: Arbeitsbedingungen sind ein bedeutsamer Faktor für die Anzahl krankheitsbedingter Ausfälle. Diese Ausfälle zu reduzieren, stellt ein wichtiges Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung dar.
Für ALLE Unternehmen, die stressbedingte Reibungsverluste reduzieren und in Sachen Arbeitsschutz rechtskonform agieren wollen.
Neben der gesetzlichen Pflicht (seit 2013, §§ 5 und 6 ArbSchG) können Unternehmen bei richtiger Durchführung in mehrfacher Hinsicht von einer psychischen Gefährdungsbeurteilung profitieren: Durch die Analyse von Arbeitsaufgaben und -prozessen sowie der sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz trägt die psychische Gefährdungsbeurteilung dazu bei, demotivierende Rahmenbedingungen und Konflikte sowie daraus resultierende Reibungsverluste rechtzeitig zu identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen zu beheben.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hat zum Ziel, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu analysieren und nicht etwa deren psychische Verfassung.
Ob von den Arbeitsbedingungen eine psychische Belastung ausgeht, wird für folgende Aspekte untersucht:
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